Die meisten Menschen, die im Rahmen einer Erbschaft/Schenkung bedacht und somit am Nachlass eines verstorbenen Erblassers oder am Vermögensübergang beteiligt werden, sind in dieser Hinsicht nahezu vollkommen unvorbereitet und verfügen aus diesem Grund auch über kein Wissen aus dem Bereich des Erb- und Schenkungsrechts. In Anbetracht der unfassbar hohen Komplexität im deutsche Erbrecht ergeben sich auf diese Art und Weise mitunter Schwierigkeiten, denen man als Laie oft hilflos ausgesetzt ist:
Beinahe gewinnt man den Eindruck, dass es heute fast schwieriger ist, ein Vermögen zu hinterlassen, als eines zu schaffen. Umso wichtiger ist – obwohl öffentlich kaum thematisiert – schon zu Lebzeiten die Weichen entsprechend richtig zu stellen. Beschäftigt man sich erst im Trauerfall mit dieser unliebsamen Thematik, ist das Kind meist schon in den Brunnen gefallen und eine nachträgliche Heilung von unbewusst begangenen Fehlern nicht mehr möglich.
Wir begleiten Sie daher im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung auch in diesem Bereich, um für Sie – unabhängig davon ob Sie Vermögen vererben oder selbst erben werden – ein optimales Ergebnis ohne böse Überraschungen zu generieren.